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Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer )Behinderung

SBV und Teilhabepolitik

Kategorie

  • SBV und Teilhabepolitik

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

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Zielgruppe

  • SBV
  • Betriebsräte

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Die amtliche Bescheinigung des Grads der Behinderung ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Das umfasst vor allem die Regelungen zur Prävention und zur betrieblichen Eingliederung, aber auch zum besonderen Kündigungsschutz. Die Schwerbehindertenvertretung berät betroffene Kolleg*innen beim Antragsverfahren. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen. Betriebsrät*innen benötigen aufgrund ihrer Schutzaufgaben nach § 80 (1) Ziffer 1 und 4 BetrVG Grundkenntnisse in diesem Aufgabenbereich.

Themen im Seminar "Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer )Behinderung"

  • Bestandsaufnahme zum Thema (Schwer-)Behinderung

  • Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX

  • Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX

  • Gleichstellungsverfahren - von dem Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren (mit Rechtsprechung)

  • Nachteilsausgleiche

Aktuelle Seminar Termine "Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer )Behinderung"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Bad Orb 11.11.2024 - 13.11.2024OH04624Verfügbar
Standort
Bad Orb
Zeitraum
 11.11.2024 - 13.11.2024
Seminar-Nr.
OH04624
Verfügbarkeit
Verfügbar
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