Verstöße der Arbeitsvertragsparteien gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten sind Betriebsalltag. Ob nun beim Vertragsbruch, bei der Schlechtleistung, beim Annahmeverzug, bei einer vorübergehenden Verhinderung, bei Änderung der Arbeitsbedingungen, bei Betriebsbußen und Ähnlichem: Der Betriebsrat ist häufi g erster Ansprechpartner für die Arbeitnehmer(innen). Dies gilt auch für Versetzungs-und Direktionsrechtsproblematiken, die Abmahnung und das Beschwerderecht. Das Seminar versetzt Betriebsräte in die Lage, entsprechende Fälle kompetent beurteilen zu können.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 19.12.2022 - 23.12.2022 | KA05122 | Verfügbar |