Die Digitalisierung führt zum Einsatz von Systemen, die nicht nur Verhalten und Leistung von Arbeitnehmer: innen erfassen, sondern sich auch auf die Organisation von Arbeit und Qualifikation auswirken. Neben den bisherigen Systemen wie digitale Telefonie, Videoüberwachung oder Vernetzung sind Betriebsrät:innen heute besonders gefordert, sich mit den Möglichkeiten von Cloud Computing und Social-Media-Anwendungen zu befassen. Auch das Personalwesen nutzt diese Techniken immer mehr. Technik wird dabei immer beweglicher. Dies fördert neue Arbeits- und Kommunikationsformen und speziell das mobile Arbeiten. In dem zweiteiligen Seminar betrachten wir die in den Betrieben eingesetzten technischen Möglichkeiten genauer. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen vermittelt und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats aufgezeigt.Die Teilnehmenden erarbeiten Lösungsansätze und Mindeststandards für Betriebsvereinbarungen sowie Vorschläge, wie deren Einhaltung besser kontrolliert werden kann.
neuere technische Möglichkeiten wie Cloud Computing, Social Collaboration-Plattformen
cloudbasierte Personalsysteme (zum Beispiel Workday, SAP SuccessFactors)
Positionsüberwachung mittels GPS und ähnlichem
Einsatz von Tablets und Smartphones - Bring Your Own Device
elektronische Workflows und Robotic Process Automation
strategische Überlegungen zu den Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Erarbeitung von Eckpunkten für Betriebsvereinbarungen zu einzelnen IT-Systemen
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Lohr | 17.04.2024 - 19.04.2024 | LO06624 | Verfügbar |