Die Digitalisierung führt zum Einsatz von Systemen, die nicht nur das Verhalten und die Leistung von Arbeitnehmern erfassen, sondern sich auch auf die Organisation von Arbeit und Qualifi kation auswirken. Neben den bisherigen Systemen wie digitale Telefonie, Videoüberwachung, Vernetzung sind Betriebsräte heute besonders gefordert, sich mit den Möglichkeiten von Cloud-Computing und Social-Media-Anwendungen zu befassen. Auch das Personalwesen nutzt diese Techniken immer mehr. Technik wird dabei immer beweglicher. Dies fördert neue Arbeits- und Kommunikationsformen, speziell mobiles Arbeiten und Social-Media-Anwendungen. In dem zweiteiligen Seminar werden die in den Betrieben eingesetzten technischen Möglichkeiten genauer betrachtet. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen vermittelt und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats aufgezeigt. Es werden Lösungsansätze und Mindeststandards für Betriebsvereinbarungen erarbeitet sowie Vorschläge, wie deren Einhaltung besser kontrolliert werden kann.
Teil 1:
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Bad Orb | 23.11.2022 - 25.11.2022 | OA09722 | Verfügbar |