Die hergebrachten Formen der klassischen Arbeitsteilung werden vielfach durch neue Steuerungsformen abgelöst. Flache Hierarchien, mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume sowie Verantwortungsbereiche für Arbeitnehmer*innen werden geschaffen, um flexibler auf Veränderungen reagieren zu können. Zumeist geschieht dies mit dem Führungsinstrument der Zielvereinbarung. Dabei werden nur noch Arbeitsergebnisse festgehalten, der Weg dahin jedoch nicht mehr. Folge ist meist eine erhebliche Steigerung des Leistungsdrucks. Mit dem Instrument der Zielvereinbarung sollen für Arbeitnehmer*innen, vor allem Fach- und Führungskräfte, jedoch Leistungsanreize geschaffen werden, die am Ende eines vereinbarten Zeitraums häufig mit einer zuvor ebenfalls vereinbarten Prämie honoriert werden, die sich am Grad der Zielerreichung orientiert. Im Seminar gehen wir deshalb der Frage nach, welche Regelungseckpunkte zum Schutz der betroffenen Belegschaften berücksichtigt werden sollten und welche Handlungsmöglichkeiten betriebliche Interessenvertreter*innen bei Gestaltung und Regulierung von Zielvereinbarungen haben. Wir zeigen die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats auf und diskutieren Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Belegschaften.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Lohr | 12.09.2022 - 14.09.2022 | LZ03722 | Verfügbar |
Berlin | 09.11.2022 - 11.11.2022 | BT04522 | Verfügbar |