Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts für Betriebsrät*innen
In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Diese sind für die Beschäftigten weitaus ungünstiger als die Tarifverträge, die in tarif – gebundenen Betrieben gelten. Nach § 77 (3) BetrVG dürfen Themen, die normalerweise tariflich geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Daher gehen wir der Frage nach, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen und wie man eine Betriebsvereinbarung als »Ersatz-Tarifvertrag« abschießen kann.
Referent:
Thomas Gorsboth
Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung läuft über die Geschäftsstellen der IG Metall. Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX.
Zielgruppe:
BR, SBV in Betrieben ohne Tarifbindung.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstellen der IG Metall.
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