Bildungszeit schafft Räume für Meinungsbildung, für Debatten um gesellschaftspolitische Fragestellungen, betriebliche Handlungsoptionen und ermöglicht Beteiligung und Austausch.
Für Aktive in Betrieb und Gesellschaft
Seit 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung bekannt.
Aktiv in Baden-Württemberg
Für die IG Metall Baden-Württemberg plant und organisiert das Büro für Bildungszeit Baden-Würrtemberg die politischen und beruflichen Weiterbildungsangebote im Rahmen der Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg.
Bildungszeit Baden-Württemberg
Jahresprogramm
Jahresprogramm für Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg.
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