Die Schritte zu Deiner Bildungszeit Baden-Württemberg.
Schritt 1: SEMINAR AUSWÄHLEN
Welches Seminar das passende für Dich ist, kannst nur Du selbst entscheiden. Wir unterstützen Dich an dieser Stelle mit ein paar Tipps bei der Seminarsuche:
Bei Fragen zum Seminarangebot, zur Seminarauswahl oder zu Freistellungsmöglichkeiten helfen unsere betrieblichen Bildungsbeauftragten oder die IG Metall vor Ort gerne weiter.
Das komplette Seminarangebot ist in unserer PDF-Broschüre weiter unten oder auf unserer Seminarübersicht zur Bildungzeit zu sehen.
Tipp: Notiere die Seminarnummer Deiner Wunschseminare. Mit der Seminarnummer lässt sich jedes Einzelseminar zur Anmeldung eindeutig identifizieren und wiederfinden. Aus technischen Gründen ist eine Online-Anmeldung leider noch nicht möglich.
Schritt 2: UNTERRICHTUNG DES ARBEITGEBERS
Der Arbeitgeber muss rechtzeitig über den Seminarbesuch informiert werden, damit er die Möglichkeit hat, Deine Abwesenheit einzuplanen.
Bei Inanspruchnahme des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg sind das bis 30. Juni 2021 acht Wochen und ab 1. Juli 2021 mindestens neun Wochen vor Seminarbeginn.
Bei Seminaren für Mitglieder des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgt die Unterrichtung im Anschluss an die rechtzeitige Beschlussfassung des Betriebsrats.
Tipp: Die Unterrichtung des Arbeitgebers über die Seminarteilnahme auf der Grundlage des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg muss folgende Informationen enthalten:
Informationen zu Lernzielen und Lerninhalten
Zielgruppe der Veranstaltung
der zeitliche Ablauf der Maßnahme
Name der Bildungseinrichtung mit Angabe der Anerkennung
Diese Informationen bekommst Du unverzüglich nach Anmeldung bei Deiner Geschäftsstelle.
Schritt 3: ANMELDUNG
Melde Dich verbindlich bei der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort für das ausgewählte Seminar an.
Schritt 4: TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Nach der Anmeldung versenden wir zunächst eine Anmeldebestätigung. Damit bist Du für das gewählte Seminar angemeldet.
Für die notwendige Beantragung beim Arbeitgeber erhältst Du danach unverzüglich alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 2).
Sollte das Seminar bereits belegt sein, bekommst Du eine Information.
Tipp: Bei Bildungszeitseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG übernimmt die IG Metall die Seminarkosten für ihre Mitglieder.
Bildungszeit Baden-Württemberg
Bildungsprogramm für den Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg.
Arbeitnehmerinnen in Betrieb Wirtschaftund Gesellschaft
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