Schritt 2:
UNTERRICHTUNG DES ARBEITGEBERS
Der Arbeitgeber muss rechtzeitig über den Seminarbesuch informiert werden, damit er die Möglichkeit hat, Deine Abwesenheit einzuplanen.
Bei Inanspruchnahme des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg sind das bis 30. Juni 2021 acht Wochen und ab 1. Juli 2021 mindestens neun Wochen vor Seminarbeginn.
Bei Seminaren für Mitglieder des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgt die Unterrichtung im Anschluss an die rechtzeitige Beschlussfassung des Betriebsrats.
Tipp: Die Unterrichtung des Arbeitgebers über die Seminarteilnahme auf der Grundlage des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg muss folgende Informationen enthalten:
- Informationen zu Lernzielen und Lerninhalten
- Zielgruppe der Veranstaltung
- der zeitliche Ablauf der Maßnahme
- Name der Bildungseinrichtung mit Angabe der Anerkennung
Diese Informationen bekommst Du unverzüglich nach Anmeldung bei Deiner Geschäftsstelle.
Schritt 3:
ANMELDUNG
Melde Dich verbindlich bei der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort für das ausgewählte Seminar an.
Schritt 4:
TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Nach der Anmeldung versenden wir zunächst eine Anmeldebestätigung. Damit bist Du für das gewählte Seminar angemeldet.
Für die notwendige Beantragung beim Arbeitgeber erhältst Du danach unverzüglich alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 2).
Sollte das Seminar bereits belegt sein, bekommst Du eine Information.
Tipp: Bei Bildungszeitseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG übernimmt die IG Metall die Seminarkosten für ihre Mitglieder.
Anreise und Erstattung:
Soweit Reisekosten nicht von dritter Seite (z. B. Arbeitgeber) getragen werden, erhalten Mitglieder der IG Metall als Seminarteilnehmer*in die Fahrtkosten erstattet.
Entsprechend unseren Richtlinien zur Erstattung der Fahrtkosten ist zur Anreise grundsätzlich die günstigste Bahnfahrkarte 2. Klasse zu wählen.
Dabei sind vorhandene Bahncards, Spartarife, Mitfahrerpreise und ggf. Großkundenrabatte mit einzubeziehen. Die Fahrkarten sind bei einem örtlichen Reisebüro, direkt am Bahnhof oder übers Internet zu kaufen.
Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) Kosten für das Deutschland-Ticket werden nicht erstattet.
Es findet auch keine anteilige Kostenerstattung für den Einsatz des Tickets statt.
Die Sonderkonditionen der Deutschen Bahn für das Veranstaltungsticket findest Du unter unserem Buchungslink: www.igmservice.de/bahn
Gegen Vorlage des Fahrscheins werden die tatsächlichen Fahrtkosten erstattet. Wenn Du mit der Bahn anreist, teile uns bitte bis spätestens 5 Tage vor Seminarbeginn.
Deine genaue Anreisezeit unter der Telefonnummer (09352) 506 - 0 mit. Gern organisieren wir den Transfer vom Bahnhof zum IG Metall Bildungszentrum.
Bei Einzelanreise mit dem PKW erstatten wir zurzeit 0,11 € je (gefahrenem) Kilometer.
Reisen mehrere Teilnehmer*innen mit einem PKW an, erhält der / die Fahrer*in für die gesamte Fahrstrecke zurzeit 0,30€, pro Kilometer.
Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt bargeldlos.