Die amtliche Bescheinigung des Grads der Behinderung ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Das umfasst vor allem die Regelungen zur Prävention und zur betrieblichen Eingliederung, aber auch zum besonderen Kündigungsschutz. Die Schwerbehindertenvertretung berät betroffene Kolleg*innen beim Antragsverfahren. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen. Betriebsrät*innen benötigen aufgrund ihrer Schutzaufgaben nach § 80 (1) Ziffer 1 und 4 BetrVG Grundkenntnisse in diesem Aufgabenbereich.
Bestandsaufnahme zum Thema (Schwer-)Behinderung
Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX
Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX
Gleichstellungsverfahren - von dem Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren (mit Rechtsprechung)
Nachteilsausgleiche
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Bad Orb | 11.11.2024 - 13.11.2024 | OH04624 | Verfügbar |