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Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 2: Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger

Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz | Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Kategorie

  • Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz
  • Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

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Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Genesen, aber nicht geheilt - Corona-Betroffene leiden monatelang an den Folgen. Bleibende Langzeitschäden werden immer wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen, besonders in schweren Zeiten, ihre zentrale Bedeutung. Seit der Implementierung des neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Sozialgesetzbuch am 1. Januar 2020 erhält das betriebliche Eingliederungsmanagement die gesetzliche Bedeutung. Im Paragraf 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe oder bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen. Nun steht die Teilhabe der einzelnen Person (am Arbeitsplatz) im Vordergrund. Eine Folge: Beim Thema Teilhabe sind mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger entfallen. Damit ist der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater*innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr Know-how. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Zertifizierung beim TÜV Rheinland ab.

Modul 2 "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 2: Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger"

Im Modul zwei werden die Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger *innen und die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz gelehrt. Das Ziel ist, Beschäftigte kompetent im Antragsverfahren, im Teilhabeplanverfahren und bei der Eingliederungshilfe zu unterstützen.

Aktuelle Seminar Termine "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 2: Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Sprockhövel 12.05.2025 - 16.05.2025SF12025Verfügbar
Standort
Sprockhövel
Zeitraum
 12.05.2025 - 16.05.2025
Seminar-Nr.
SF12025
Verfügbarkeit
Verfügbar
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