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Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans

Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz | Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Kategorie

  • Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz
  • Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

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Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Genesen, aber nicht geheilt - Corona-Betroffene leiden monatelang an den Folgen. Bleibende Langzeitschäden werden immer wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen, besonders in schweren Zeiten, ihre zentrale Bedeutung. Seit der Implementierung des neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Sozialgesetzbuch am 1. Januar 2020 erhält das betriebliche Eingliederungsmanagement die gesetzliche Bedeutung. Im Paragraf 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe oder bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen. Nun steht die Teilhabe der einzelnen Person (am Arbeitsplatz) im Vordergrund. Eine Folge: Beim Thema Teilhabe sind mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger entfallen. Damit ist der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater*innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr Know-how. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Zertifizierung beim TÜV Rheinland ab.

Modul 5 "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans"

Umsetzung des Teilhabeplans Zum Abschluss unserer Ausbildungsreihe üben wir die praktische Umsetzung des Teilhabeplans und der Eingliederungshilfe - eine grundlegende Kompetenz für die Zertifizierung. Bestandteil der Zertifizierung ist die Teilnahme an allen fünf Modulen sowie eine betriebliche Beratung mit nachgewiesener Planung und Durchführung.

Aktuelle Seminar Termine "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 5: Umsetzung des Teilhabeplans"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Sprockhövel 03.02.2025 - 06.02.2025SF00625Fast ausgebucht
Standort
Sprockhövel
Zeitraum
 03.02.2025 - 06.02.2025
Seminar-Nr.
SF00625
Verfügbarkeit
Fast ausgebucht
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