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Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe Teil 1: Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kategorie

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Freistellung

  • § 179,4 SGB IX
  • § 37,6 BetrVG

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

Weitere Informationen

0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Die betriebliche Suchtprävention gewinnt im Rahmen eines integrierten Gesundheitsmanagements immer mehr an Bedeutung. Ein internes Beratungsangebot ist der Kernbaustein betrieblicher Suchtprävention und Suchthilfe. Nebenamtliche Ansprechpersonen für Suchtfragen (AfS) sind an der Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Suchtpräventionsprogramms beteiligt. Sie übernehmen Aufgaben im Rahmen der Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung und beraten Beschäftigte und Vorgesetzte. Die Ausbildung folgt den »Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe« der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (dhs) und besteht aus vier Teilen sowie einem 2,5-tägigen Supervisions- Workshop über einen Zeitraum von 1,5 Jahren. Die Seminare sind (bei entsprechenden Vorkenntnissen) auch einzeln buchbar.

Themen im Seminar "Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe Teil 1: Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe"

  • Ursachen und Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen

  • Merkmale und Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

  • das Verhalten des Umfelds

  • die Rollen und Aufgaben von Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Suchtberatung und Vorgesetzten

  • Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und SBV

  • Möglichkeiten betrieblicher Suchtprävention

  • Erarbeiten einer Muster-Betriebsvereinbarung

Aktuelle Seminar Termine "Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe Teil 1: Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Lohr 17.02.2025 - 21.02.2025LZ10825Verfügbar
Standort
Lohr
Zeitraum
 17.02.2025 - 21.02.2025
Seminar-Nr.
LZ10825
Verfügbarkeit
Verfügbar
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