Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung erkrankter Beschäftigter gesichert werden. Seit der Einführung des § 167 (2) SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit den betroffenen Beschäftigten und den Interessenvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatzerhalt zu entwickeln. Die betriebliche Umsetzung erfolgreicher BEM-Verfahren hängt im Wesentlichen vom Engagement der Arbeitgeber, der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen ab. Eine Betriebsvereinbarung schafft hierbei verlässliche Regelungen für alle Beteiligten und kann gleichzeitig als Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betrieb wirken.
Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
Handlungsschritte bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
der besondere Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement
Maßnahmen zur Wiedereingliederung unter Beteiligung interner und externer Akteur *innen
aktuelle Rechtsprechung
Musterbetriebsvereinbarung zum BEM
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 25.11.2024 - 29.11.2024 | SF04824 | Warteliste möglich |
Bad Orb | 02.12.2024 - 06.12.2024 | OB04924 | Verfügbar |
Berlin | 09.12.2024 - 13.12.2024 | BS05024 | Verfügbar |