Wenn der Arbeitgeber in größerem Umfang Personal abbauen will, so erfüllt das in der Regel den betriebsverfassungsrechtlichen Sachverhalt einer "Betriebsänderung". In diesen Fällen kommt es in der Regel zur Vereinbarung eines "Sozialplans", in dem die Höhe von Abfindungszahlungen mit Hilfe einer Formel festgelegt wird. Allerdings wird oftmals versäumt, vorher das Ausmaß des wirtschaftlichen Schadens, für den der Arbeitgeber den Beschäftigten gegenüber zu "haften" hat, korrekt und vollständig zu berechnen. In diesem Online-Seminar wird gezeigt, wie der "wirtschaftliche Nachteil" berechnet werden kann, den der Arbeitgeber den Beschäftigten gegenüber auszugleichen hat. Die Gesamtsumme aller individuellen Nachteile stellt den Ausgangsbetrag für das Sozialplanvolumen dar.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 20.02.2025 - 20.02.2025 | KA0050825WEB | Verfügbar |
Online-Seminar | 24.09.2025 - 24.09.2025 | KA0033925WEB | Verfügbar |