Einerseits ist der Betribsrat verpflichtet, seine im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Andererseits fühlen sich manche Arbeitgeber durch Betriebshandeln in ihrer "unternehmerischen Freiheit" eingeschränkt. Das führt unausweislichen zu Konflikten zwischen den Betriesparteien. Doch wo fängt eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit an, und wie kann der Betriebsrat die Rechte, die ihm verwehrt werden, einfordern und durchsetzen? Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmer:innen die entsprechenden Kenntnisse und ein Gespür für den richtigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 19.06.2023 - 23.06.2023 | KA02523 | Warteliste möglich |