Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu informieren und pflichtgemäß zu beteiligen. Zur Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats stehen dem Betriebsrat das Beschlussverfahren und das Einigungsstellenverfahren zur Verfügung. Häufig müssen Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht über ein Beschlussverfahren erst erstreiten oder den Inhalt einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle festlegen lassen. Betriebsräte müssen deshalb alle Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte, die Kostentragungsregelungen sowie besondere Verfahren und Regelungen zur Absicherung ihres Status kennen. Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmenden die entsprechenden Kenntnisse und ein Gespür für den richtigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 14.11.2022 - 18.11.2022 | KB04622 | Verfügbar |