Die Betriebsvereinbarung ist eine der möglichen Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht. Werden in der Betriebsvereinbarung Rechte für Arbeitnehmer*innen festgelegt, können diese eingeklagt werden. Als »Gesetz des Betriebes« hat die Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die dem Betriebsrat einen sicheren Umgang bei Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen ermöglichen. Scheitern die Verhandlungen, muss der Betriebsrat das Instrumentarium Einigungsstelle handhaben können.
Betriebsvereinbarung nach BetrVG: Begriffsklärung; Schriftform; zulässiger Inhalt; der Arbeitgeber führt die Betriebsvereinbarung durch; Verstöße gegen diese Verpflichtung und deren Ahndung; Kündigung von Betriebsvereinbarungen; Nachwirkung; ablösende Betriebsvereinbarung; erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen; Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG und § 87 Abs. 1, einl. Satz BetrVG); Günstigkeitsprinzip im Verhältnis zu arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen; Abgrenzung zur Regelungsabrede
Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen: Verhandlung mit dem Arbeitgeber; Entwürfe; Abschluss und Unterzeichnung; Regelungszuständigkeit (BR, GBR oder KBR)
Einigungsstellenverfahren (§ 76 BetrVG): Errichtung der Einigungsstelle § 76 BetrVG (Wer trägt die Kosten?); Verfahren vor der Einigungsstelle; Wirkung und Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle; Kosten
Beauftragung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 i. V. m. § 40 BetrVG)
Streitigkeiten über Inhalt und Geltung einer Betriebsvereinbarung
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|
Inzell | 07.10.2024 - 11.10.2024 | KG04124 | Verfügbar |