Betriebsräte nutzen die Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 (1) Nr. 6 im Betriebsverfassungsgesetz, um Arbeitsplätze und -abläufe mitzugestalten und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen. Dabei sind die Anforderungen des Datenschutzrechts zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss sich auch der Betriebsrat nach diesen Bestimmungen richten und in seiner eigenen Datenverarbeitung sowohl Datenschutzanforderungen einhalten als auch Sicherheitsmaßnahmen eigenständig umsetzen. Das BAG hat in seinem Urteil vom April 2019 (sog. Schwangerschaftsurteil) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass »angemessene und spezifische Schutzmaßnahmen« bei der Verarbeitung sensitiver Daten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 (2) Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes sind. Im Seminar werden daher neben einer Vertiefung und Aktualisierung allgemeiner Datenschutzfragen (insbesondere bei Cloud-Anwendungen, Videoüberwachung, MES-Systeme und mehr) auch Grundlagen der Datensicherheit und konkrete Maßnahmen für das Betriebsratsbüro aufgezeigt.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 14.10.2024 - 18.10.2024 | KB04224 | Warteliste möglich |