Einmal jährlich soll der Arbeitgeber einen Bericht zur Gleichstellung auf einer Betriebsversammlung vorlegen. Ziel ist es, dadurch Benachteiligungen offenzulegen und - so zumindest die Erwartung - dann auch aktiv Gegenmaßnahmen zu deren Abbau zu ergreifen. In unserem Betrieb werden Frauen nicht schlechter bezahlt? Menschen mit Migrationsgeschichte haben die gleichen Chancen? Menschen mit Einschränkungen sind bei uns voll integriert? Je konkreter ein Gleichstellungsbericht wird, umso eher gelingt es, diese Fragen für den eigenen Betrieb zu beantworten. Der Gleichstellungsbericht ermöglicht bestenfalls eine gemeinsame Sichtweise der Betriebsparteien, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Durch jährlich wechselnde Schwerpunkte können auch Veränderungen über mehrere Jahre verfolgt werden. Neben der Diskussion von Praxisbeispielen wollen wir im Seminar auch Anforderungen an einen Gleichstellungsbericht diskutieren. Wir werden zudem die einzelnen Merkmale, nach denen ausgewertet werden kann, diskutieren.
gesetzliche Grundlagen
Was ist ein Gleichstellungsbericht?
Anforderungen an einen solchen Bericht
Benachteiligungskriterien
Exkurs: Entgelttransparenzgesetz
Umgang mit den Daten
Ableitung von Handlungsfeldern
Praxis: Was kann aus anderen Beispielen gelernt werden?
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 28.10.2024 - 30.10.2024 | BS04424 | Verfügbar |