In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert, die für die Beschäftigten weitaus ungünstiger sind als in Betrieben mit Tarifbindung. Deshalb stellt sich die Frage, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen § 77 Abs. 3 BetrVG zu verstoßen und um Betriebsvereinbarungen als »Ersatz-Tarifverträge« abzuschließen. Im Seminar erörtern wir, wie sich die Arbeit von Betriebsrät*innen in tarifgebundenen von denen in nicht tarifgebundenen Betrieben unterscheidet. Wir klären, welche Folgen es hat, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag »anlehnt« oder lediglich im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird. Vielleicht bist du während deiner Betriebsratstätigkeit mit der Frage konfrontiert worden, ob und gegebenenfalls inwiefern Tarifverträge nach einem Betriebsübergang weiter gelten. Dem gehen wir nach und klären, welchen Spielraum Betriebsrät*innen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifbindung haben oder wie eine Tarifbindung (wieder) hergestellt werden kann. Du erfährst im Seminar, welche rechtlichen Möglichkeiten die Interessenvertretung dabei hat.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Bochum | 26.06.2023 - 30.06.2023 | SK02623 | Fast ausgebucht |
Bad Orb | 11.09.2023 - 15.09.2023 | LO03723 | Verfügbar |
Lohr | 27.11.2023 - 01.12.2023 | LH04823 | Verfügbar |