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Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung

Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Kategorie

  • Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert, die für die Beschäftigten weitaus ungünstiger sind als in Betrieben mit Tarifbindung. Deshalb stellt sich die Frage, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen § 77 Abs. 3 BetrVG zu verstoßen und um Betriebsvereinbarungen als »Ersatz-Tarifverträge« abzuschließen. Im Seminar erörtern wir, wie sich die Arbeit von Betriebsrät*innen in tarifgebundenen von denen in nicht tarifgebundenen Betrieben unterscheidet. Wir klären, welche Folgen es hat, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag »anlehnt« oder lediglich im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird. Vielleicht bist du während deiner Betriebsratstätigkeit mit der Frage konfrontiert worden, ob und gegebenenfalls inwiefern Tarifverträge nach einem Betriebsübergang weiter gelten. Dem gehen wir nach und klären, welchen Spielraum Betriebsrät*innen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifbindung haben oder wie eine Tarifbindung (wieder) hergestellt werden kann. Du erfährst im Seminar, welche rechtlichen Möglichkeiten die Interessenvertretung dabei hat.

Themen im Seminar "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

  • Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben beziehungsweise Unternehmen
  • rechtliche und politische Stellung von Tarifverträgen im Handeln von Betriebsrät *innen - auch in Betrieben ohne Tarifbindung
  • Grundlagen des Tarifrechts: Nachbindung beziehungsweise Nachwirkung, Anlehnung an den Tarifvertrag, arbeitsvertragliche Regelungen
  • Rechtsstellung von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen: Tarifvorrang des § 77 (3) i.V.m. § 87 (1) Satz 1 BetrVG
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Entgelttransparenzgesetz, insbesondere gemäß §§ 13 und 15
  • Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei einer betrieblichen Entgeltordnung, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, eine Tarifbindung (wieder) herzustellen?

Aktuelle Seminar Termine "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Bochum 26.06.2023 - 30.06.2023SK02623Fast ausgebucht
Bad Orb 11.09.2023 - 15.09.2023LO03723Verfügbar
Lohr 27.11.2023 - 01.12.2023LH04823Verfügbar
Standort
Bochum
Zeitraum
 26.06.2023 - 30.06.2023
Seminar-Nr.
SK02623
Verfügbarkeit
Fast ausgebucht
Standort
Bad Orb
Zeitraum
 11.09.2023 - 15.09.2023
Seminar-Nr.
LO03723
Verfügbarkeit
Verfügbar
Standort
Lohr
Zeitraum
 27.11.2023 - 01.12.2023
Seminar-Nr.
LH04823
Verfügbarkeit
Verfügbar
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