In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Diese sind für die Beschäftigten weitaus ungünstiger als die Tarifverträge, die in tarifgebundenen Betrieben gelten. Nach § 77 (3) BetrVG dürfen Themen, die normalerweise tariflich geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Daher gehen wir der Frage nach, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen und wie man eine Betriebsvereinbarung als »Ersatz-Tarifvertrag « abschießen kann. Im Seminar erörtern wir, wie sich die Arbeit von Betriebsrät*innen in tarifgebundenen Betrieben von denen in nicht tarifgebundenen unterscheidet. Wir klären, welche Folgen es hat, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag »anlehnt« oder wenn lediglich im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Mitbestimmungsrechte für betriebliche Entgeltordnungen, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen. Neben der Frage nach der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben besprechen wir auch, wie eine Tarifbindung (wieder) hergestellt werden kann - und natürlich die Rolle der Interessenvertretung dabei.
Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben bzw. Unternehmen
rechtliche und politische Stellung von Tarifverträgen im Handeln von Betriebsrät *innen - auch in Betrieben ohne Tarifbindung
Grundlagen des Tarifrechts: Nachbindung beziehungsweise Nachwirkung, Anlehnung an den Tarifvertrag, arbeitsvertragliche Regelungen
Rechtsstellung von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen: Tarifvorrang des § 77 (3) i.V.m. § 87 (1) Satz 1 BetrVG
Handlungsmöglichkeiten nach dem Entgelttransparenzgesetz, insbesondere gemäß §§ 13 und 15
Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei einer betrieblichen Entgeltordnung, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, eine Tarifbindung (wieder) herzustellen?
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Lohr | 25.11.2024 - 29.11.2024 | LS04824 | Verfügbar |