Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Zi¿¿ er 6 BetrVG. Für Betriebsräte ist es nicht leicht zu erkennen, an welchen Stellen die Leistungs- und Verhaltenskontrolle technisch anfängt und in welcher Form sie in betrieblichen Prozessen tatsächlich zum Tragen kommt. Das Seminar gibt einen Einblick in die Grundsätze der Leistungs- und Verhaltenskontrolle aus Sicht der Aufgaben des Betriebsrats. Es gibt einen Überblick über die gängigsten Soft - und Hardwaresysteme, zeigt die technischen Möglichkeiten anhand betrieblicher Beispiele, benennt die Fallstricke aus Mitbestimmungssicht und des betrieblichen Datenschutzes.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 08.08.2022 - 12.08.2022 | KB03222 | Fast ausgebucht |