Arbeitsrecht und Sozialrecht verzahnen sich immer mehr. Deshalb wird der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit zunehmend mit sozialrechtlichen Fragen konfrontiert. Der Betriebsrat muss ein Grundverständnis für die Zusammenhänge von Arbeitsrecht und Sozialrecht haben, um seine Aufgaben nach dem BetrVG sach- und fachgerecht erfüllen zu können. Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. Diese muss der Betriebsrat kennen, wenn er eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen gewährleisten will. Außerdem ist er dann für Rat suchende Arbeitnehmer*innen eine echte Hilfe.
Die Rentenversicherung - Grundwissen für die Betriebsratsarbeit: Rentenversicherung und ergänzende Absicherung, Anhebung der Altersgrenzen, Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten und Renten wegen Todesfall, Rechtsschutz
Bedeutung der Unfallversicherung (SGB VII) für Betriebsrat und Arbeitnehmer:innen: Überwachungs-, Mitwirkungs-, und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
sozialrechtliche Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III) zu Arbeitsverhältnissen - Aufgaben des Betriebsrats: Meldepflichten, Sperrzeiten und Ruhezeiten, Freistellung von der Arbeit, Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, Transferleistungen
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 18.11.2024 - 22.11.2024 | KC04724 | Warteliste möglich |