Betriebsräte arbeiten laut Betriebsverfassungsgesetz vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammen. Ihre Aufgabe ist es aber auch, die Einhaltung der im Betrieb geltenden Tarifverträge für die Beschäftigten zu überwachen und umzusetzen. Dafür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft notwendig. Häufig beginnt hier eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber: In welchem Maße darf der Betriebsrat die Beschäftigten und die IG Metall in seine Arbeit einbeziehen? In unserem Seminar zeigen wir die rechtlichen Möglichkeiten dazu auf.
Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit
die Gewerkschaft in der Betriebsversammlung
gewerkschaftliche Expertise in der Betriebsratssitzung
gewerkschaftliche Rechte bei der Durchsetzung von Betriebsratsarbeit
Zugangs- und Rederecht der Gewerkschaft
Gewerkschaftswerbung im Betrieb
Gewerkschaftsarbeit in der digitalen Arbeitswelt
Einbeziehung sachkundiger Arbeitnehmer *innen nach § 80 Abs. 2 BetrVG
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Würzburg | 11.11.2024 - 13.11.2024 | KC04624 | Verfügbar |